Wenn Opfer von der Polizei befragt werden

… und welche Aufgabe sich für Carelink damit verbindet.

Es sind nicht wenige Einsätze, an denen Carelink Opfer von Straftaten betreut. Franziska Schubiger, stellvertretende Dienstchefin Sexualdelikte / Kindesschutz der Kantonspolizei Zürich, hat an der Freiwilligentagung vom 21. Juni 2014 über die Arbeit und die Zusammenarbeit referiert.

Ein weites und schwieriges Feld, in dem der Dienst Sexualdelikte / Kindesschutz der Kantonspolizei Zürich agiert: Die Fachleute befassen sich mit Sexualdelikten an oder mit Erwachsenen und Kindern sowie mit Pornografie und Gewaltdarstellungen. Sie ermitteln im Internet, in dortigen Chat-Räumen zum Beispiel, befassen sich mit körperlichen Misshandlungen an Kindern und stellen auch Ermittlungen im Zusammenhang mit Menschenhandel an.

 

Wer ist Opfer?

Franziska Schubiger verweist zuerst auf die in der Schweiz seit 1993 gültigen Opferschutzbestimmungen. Sie sind im Opferhilfegesetz und in der Strafprozessordnung verankert und bauen auf drei Säulen: die Beratung und Unterstützung des Opfers, die Entschädigung und Genugtuung und schliesslich die Besserstellung im Strafverfahren, die sich 1993 mit den neuen Opferschutzrechten ergeben hat: Stand zuvor ausschliesslich die beschuldigte Person im Zentrum, so wird heute dem Opfer Aufmerksamkeit zuteil, die ihm in jeder Hinsicht zu einer Besserstellung verhilft.

Das Gesetz definiert gleich zu Beginn den Begriff des Opfers, damit klar ist, wem die Opferschutzrechte zustehen. «Als Opfer gilt jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist», erklärt Franziska Schubiger. Ihre Liste von Straftaten, die zur Anwendung des Opferhilfegesetzes führen können, ist lang – einige Beispiele: Tötung, Körperverletzung, Kindsmisshandlung, Raub, Erpressung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Handlungen mit Kindern oder Abhängigen, sexuelle Belästigung, Vergewaltigung.

 

Empathie ist wichtig

Nach einer Straftat wird ein Opfer polizeilich befragt, bevor es beispielsweise von Carelink betreut wird. Es kann sich allerdings, je nach Wunsch, während der Befragung von einer Vertrauensperson begleiten lassen. Zugleich setzt die Polizei ihrerseits alles daran, eine Begegnung mit dem Täter zu vermeiden.

«In der ersten Befragung informieren wir das Opfer auch über die Unterstützungsmöglichkeiten, die ihm zur Verfügung stehen», so Franziska Schubiger. «Wir machen es etwa auf Beratungsstellen aufmerksam und auf verschiedene Hilfeleistungen, die es beanspruchen kann.» Zudem sprechen wir über die Verfahrensschritte und die Frist von fünf Jahren, innerhalb welcher Gesuche um Entschädigung und Genugtuung eingereicht werden müssen.

Auf einen Punkt weist Franziska Schubiger besonders hin: «Wir begegnen jedem Opfer mit möglichst viel Empathie, Wertschätzung, Ehrlichkeit und Echtheit. Und doch», fährt sie weiter, «schätzen wir, wenn wir ein Opfer nach unserer Befragung in den Händen zum Beispiel von Carelink wissen. Die Tat zerrt massiv an der psychischen Verfassung des Opfers. Und obwohl wir alles daran setzen, ihm schonend zu begegnen, kann eine Befragung bzw. das ganze Ermittlungsverfahren eine Belastung sein.» Hier kann Carelink anschliessend Hilfe leisten – damit das Opfer lernt, Geschehenes einzuordnen und in der Erinnerung damit umzugehen.

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